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   VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20.MZ   

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VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20.MZ (https://dejure.org/2021,58642)
VG Mainz, Entscheidung vom 09.12.2021 - 1 K 984/20.MZ (https://dejure.org/2021,58642)
VG Mainz, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 1 K 984/20.MZ (https://dejure.org/2021,58642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 36a Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 8, § 24 Abs 2 S 1 SGB 8, § 24 Abs 3 S 2 SGB 8, § 24 Abs 3 S 1 SGB 8
    Erstattung von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz in einer privaten Kindertagesstätte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    Die Vorschrift ist auf die Fälle eines selbstbeschafften Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege analog anwendbar; der Analogieschluss ist dabei auf sämtliche Tatbestandsmerkmale, an die die Bestimmung die Rechtsfolge des Übernahmeanspruchs knüpft, sinngemäß zu erstrecken (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19/16 -, juris Rn. 8 ff., sowie vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, juris Rn. 17 ff.; OVG RP, Urteil vom 25. Januar 2021 - 7 A 10771/20 -, juris Rn. 23 ).

    Nur wenn die Eltern (bzw. der Hilfe-/Angebotsempfänger) den Träger der Jugendhilfe von Anfang an in den Entscheidungsprozess einbeziehen, kann dieser seine aus § 36a Abs. 1, § 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VIII wahrnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, juris Rn. 19, 39 f.).

    1 SGB VIII analog der Gedanke zugrunde, dass es nicht dem gesetzlichen Auftrag des Jugendhilfeträgers entspricht, nur "Zahlstelle" und nicht Leistungsträger zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, juris Rn. 19, 39 f.).

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    Die Vorschrift ist auf die Fälle eines selbstbeschafften Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege analog anwendbar; der Analogieschluss ist dabei auf sämtliche Tatbestandsmerkmale, an die die Bestimmung die Rechtsfolge des Übernahmeanspruchs knüpft, sinngemäß zu erstrecken (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19/16 -, juris Rn. 8 ff., sowie vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, juris Rn. 17 ff.; OVG RP, Urteil vom 25. Januar 2021 - 7 A 10771/20 -, juris Rn. 23 ).

    Der Anspruch aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII bzw. § 5 Abs. 1 Satz 1 KitaG a.F. ist erfüllt, wenn dem anspruchsberechtigten Kind ein kommunaler oder öffentlich geförderter privater Betreuungsplatz nachgewiesen wird, der dem konkret-individuellen Bedarf des anspruchsberechtigten Kindes und seiner Erziehungsberechtigten insbesondere in zeitlicher und räumlicher Hinsicht entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19/16 -, juris Rn. 34 und 41 [zu § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII]).

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19

    Anspruch; Entfernung; Fahrzeit; Ganztagsbetreuung; Kindertagesstätte; Wohnort;

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    Eine besonders lange Fahrtzeit zur Arbeitsstätte kann indes nicht dazu führen, dass eine - für sich gesehen - wohnortnahe Einrichtung wegen der insgesamt hohen Fahrtzeit als unzumutbar anzusehen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 M 48/20 -, juris Rn. 10; OVG Nds, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 4 M 48/20

    Zumutbare Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    Eine besonders lange Fahrtzeit zur Arbeitsstätte kann indes nicht dazu führen, dass eine - für sich gesehen - wohnortnahe Einrichtung wegen der insgesamt hohen Fahrtzeit als unzumutbar anzusehen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 M 48/20 -, juris Rn. 10; OVG Nds, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 10 ME 154/19 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    Der Besuch einer Betreuungseinrichtung ist in räumlicher Hinsicht zumutbar, wenn diese vom Wohnsitz des Kindes aus in vertretbarer Zeit erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2017 - 2 BvR 2177/16 -, juris Rn. 114).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    Die Information des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe muss dabei so rechtzeitig erfolgen, dass dieser zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Angebote in der Lage ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2015 - 12 A 1542/15 -, juris Rn. 3 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - 12 A 1639/14

    Übernahmebegehren bzgl. der Kosten für die Beschulung eines Kindes auf Grundlage

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    Ob dies bereits den Ausschluss des Aufwendungsersatzanspruchs rechtfertigt (vgl. zu Jugendhilfemaßnahmen, die in zeitliche Abschnitte unterteilt werden können OVG NRW, Urteil vom 16. November 2015 - 12 A 1639/14 -, juris Rn. 84 ff. m.w.N.[Privatschulbesuch]), kann hier offenbleiben, da es sich bei der Anmeldung vom 18. November 2020 nach Auffassung der Kammer jedenfalls um keine ausreichende Bedarfsanzeige im Sinne des § 36a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII handelt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 7 A 10771/20

    Erfüllung des Anspruchs auf bedarfsgerechte frühkindliche Förderung durch eine

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    Die Vorschrift ist auf die Fälle eines selbstbeschafften Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege analog anwendbar; der Analogieschluss ist dabei auf sämtliche Tatbestandsmerkmale, an die die Bestimmung die Rechtsfolge des Übernahmeanspruchs knüpft, sinngemäß zu erstrecken (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19/16 -, juris Rn. 8 ff., sowie vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, juris Rn. 17 ff.; OVG RP, Urteil vom 25. Januar 2021 - 7 A 10771/20 -, juris Rn. 23 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15

    Übernahme der Kosten einer Beschulung auf Grundlage des Jugendhilferechts;

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    Die Information des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe muss dabei so rechtzeitig erfolgen, dass dieser zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Angebote in der Lage ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2015 - 12 A 1542/15 -, juris Rn. 3 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18/04 -).
  • VG München, 21.09.2017 - M 18 E 17.3843

    Anspruch auf bedarfsgerechten Kinderkrippenplatz

    Auszug aus VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 984/20
    § 24 Abs. 2 SGB VIII sollte zwar die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben verbessern, jedoch keinen - rein tatsächlich vielfach nicht realisierbaren - Anspruch auf die (örtlich) optimale Kinderbetreuung schaffen; die Vorschrift hat nicht zum Ziel, die Belastungen, die mit der Berufstätigkeit unter gleichzeitiger Pflicht, ein oder mehrere Kinder zu betreuen, verbunden sind, auf das geringstmögliche Ausmaß zu reduzieren (vgl. VG München, Beschluss vom 21. September 2017 - M 18 E 17.3843 -, juris Rn. 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - 3 L 133.20

    Aussetzung eines auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug gerichteten

    Am 23. März 2020 hat der Vater der Klägerin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage mit dem Ziel einer Verpflichtung der Beigeladenen erhoben, ihm rückwirkend zum 1. Dezember 2016 einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG zu erteilen (Az. 1 K 984/20).
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